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DWV fordert zügige Umsetzung des EU-Weinpakets

Mit dem Abschluss des Trilogs hat die EU die finale Fassung ihres Weinpakets vorgelegt. Der Deutsche Weinbauverband begrüßt die Entwicklung der Verhandlungen. „Wir bedanken uns bei der EU-Kommission, den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes sowie den Mitgliedstaaten, dass das Weinpaket, das eine große Chance für die Zukunft des Weinbaus in Europa und in Deutschland bietet, heute angenommen wurde“, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider.

Positiv bewerte der Deutsche Weinbauverband die bereits im Vorfeld erwarteten Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps sowie die Änderungen zu den Wiederbepflanzungen und deren Rückgabemöglichkeiten. Ebenfalls begrüßt werde, dass das Regime für die Neupflanzrechte keine festgelegte Endlaufzeit mehr habe, sondern alle zehn Jahre von der Europäischen Kommission überprüft werde. „Wir begrüßen darüber hinaus“, so DWV-Generalsekretär Christian Schwörer, „die Verlängerung des Zeitraums für die Absatzförderungsprogramme. Auch die Erleichterungen für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein sind ein wichtiger Schritt – insbesondere, dass unsere Forderung nach der Bezeichnung ‚alcohol reduced‘ aufgenommen wurde, heißen wir gut.“

Weiterhin positiv bewerte der DWV die Anpassungen bei den Co-Finanzierungsraten sowie die Möglichkeit, Rodung in den Katalog des Weinsektorenprogramms aufzunehmen und damit den vom DWV geforderten Werkzeugkasten der Krisenmaßnahmen der GAP zu integrieren. Die Krisendestillation kann hingegen wie bisher nur aus nationalen Mitteln oder aus der Krisenreserve der EU finanziert werden, so die Meldung weiter.

„Wir bedauern jedoch“, stellt Schwörer klar, „dass eine unserer zentralen Forderungen – die Übertragbarkeit von Mitteln aus dem Weinsektorenprogramm in die nächste Förderperiode – zunächst nicht umgesetzt wird. Politisch bestand dafür zwar Einigkeit, aber die aus Sicht der drei EU-Institutionen notwendige Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof verhinderte eine Verabschiedung.“ Der DWV fordere, dass diese Regelung bei einer späteren positiven Entscheidung des Rechnungshofs unverzüglich nachgeholt wird. Betriebe, die eine Rodung durchgeführt haben, werden künftig für zehn Jahre von der Möglichkeit, neue Pflanzgenehmigungen zu beantragen, ausgeschlossen. Diese Regelung gehe deutlich über die Forderung des europäischen Weinsektors und des DWV hinaus.

„Europa hat in weiten Teilen seine Hausaufgaben gemacht, nun muss Berlin nachziehen und kurzfristig die geschaffenen Möglichkeiten im Weingesetz und in der GAP umsetzen. Wir fordern hier eine Umsetzung Anfang 2026“, stellt Präsident Schneider klar und ergänzt: „Die meisten Regelungen sind keine Überraschung – das BMLEH sollte daher schnell liefern können“.

 

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