Heinrich Prinz Reuss, Präsident des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF)

Geplante Zuckergetränkesteuer: VdF fordert Ehrlichkeit und Transparenz von der Politik

Der Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer ist am 30. September öffentlich geworden. Damit werde erstmals konkret sichtbar, was das Bundesfinanzministerium (BMF) plant: eine weitreichende neue Belastung für Verbraucher und Unternehmen, deren Ausgestaltung bislang nicht transparent mit den betroffenen Wirtschaftskreisen beraten wurde, wie der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) betont.

Die geplante Zuckergetränkesteuer sei aus dessen Sicht ein Etikettenschwindel auf Kosten der Verbraucher. Sie belaste als Verbrauchssteuer vor allem die Verbraucher, die ja eigentlich entlastet werden sollten: „Hier wird eine neue Belastung für Verbraucher geschaffen, während Gesundheit nur als Feigenblatt dient. Denn die Politik bleibt die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollen. Es wird nun offensichtlich, dass lediglich zusätzliche Staatseinnahmen erzielt werden sollen“, erklärt VdF-Präsident Heinrich Prinz Reuss. In der Gesetzesbegründung des geleakten Gesetzesentwurfs steht klar, dass die Zuckergetränkesteuer der „Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der Stärkung der Einnahmenbasis des Bundeshaushalts“ dient. Darüber hinaus seien die Berechnungen in keiner Weise nachvollziehbar.

Aber nicht nur die Verteuerung für die Verbraucher sieht der VdF kritisch. Besonders problematisch für die Wirtschaft sei, dass die betroffenen Wirtschaftskreise bislang aus dem Gesetzgebungsverfahren komplett ausgeschlossen worden seien. Die Lebensmittelindustrie sei unmittelbar von den Folgen betroffen – von Rezepturen und Produktionsprozessen über Lieferketten und Kennzeichnung bis hin zur Einrichtung von Steuerlagern und neuen Meldepflichten. Eine neue Verbrauchssteuer dürfe nicht ohne frühzeitige und substanzielle Beteiligung der betroffenen Unternehmen vorbereitet werden. 

Damit nicht genug: Der Gesetzentwurf sehe außerdem vor, dass die Steuer bereits ab Juli 2027 gelten soll. Die Einführung einer neuen Steuer dieser Tragweite erfordere jedoch ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung in den Unternehmen. Die vorgesehene Frist werde weder der Realität in der Lebensmittelwirtschaft noch der Realität der Zollbehörden gerecht, erst recht könne ein so kurzfristiger Umstellungsaufwand für die Unternehmen noch gar nicht beziffert werden. Sie ignoriere die erheblichen Vorläufe, die für Bürokratieaufbau, IT-Programmierung, Rezepturanpassungen, Produktionsprozesse, Lieferketten, Kennzeichnung und Verträge erforderlich seien, und sei angesichts der Tragweite der Maßnahme ein Affront gegenüber den betroffenen Unternehmen. 

Der Verband fordere daher ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft, bevor über die Einführung und konkrete Ausgestaltung einer Zuckersteuer entschieden werde.

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