Bild: stock.adobe.com/Berit Kessler

Bild: stock.adobe.com/Berit Kessler

Kabinett vertagt Zuckersteuer erneut: Beratung nun am 14. Oktober

Die Bundesregierung hat die Beratung über die geplante Zuckergetränkesteuer ein weiteres Mal verschoben. Das Kabinett sollte sich am Mittwoch damit befassen und will das Vorhaben nun am 14. Oktober aufrufen. Das Bundesfinanzministerium hatte Anfang der Woche einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der wesentliche Punkte des zuvor gestoppten Vorschlags beibehält.

Vor gut einer Woche hatte das Kanzleramt den ersten Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ausgebremst. Er weiche von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig, hieß es aus Regierungskreisen. Eine grundsätzliche Absage an die Steuer war damit nicht verbunden. Das Finanzministerium betonte, die Bundesregierung habe die Einführung grundsätzlich beschlossen, offen sei nur die konkrete Umsetzung. Die Koalition aus Union und SPD hatte sich im Zuge der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 verständigt.

Widerstand gibt es weiterhin. Im Kabinett sperren sich das Landwirtschafts-, das Wirtschafts- und das Digitalministerium. Sie kritisieren den geplanten Start am 1. Juli 2027, die dreistufige Staffelung und den bürokratischen Aufwand. Andere Ressorts und Branchenverbände fordern einen Beginn frühestens zum 1. Januar 2028. Auch in der Unionsfraktion und in mehreren Bundesländern stößt die Steuer auf Ablehnung. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte sie eine Belastung für mittelständische Getränkehersteller.

Der neue Entwurf sieht vor:

  • Steuersätze: Die Steuer greift ab fünf Gramm zugesetztem Zucker je 100 ml. Für fünf bis unter sieben Gramm sollen 26 Cent je Liter fällig werden, für sieben bis unter zehn Gramm 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent.
  • Kleinhersteller: Unabhängige Hersteller mit höchstens 70.000 Litern zuckerhaltiger Getränke im Jahr sollen ausgenommen werden. Die Grenze müssen sie gegenüber dem Zoll nachweisen.
  • Alkoholfreie Alternativen: Die Ausnahme gilt künftig für Produkte mit bis zu 1,2 Volumenprozent Alkohol. Damit wären auch alkoholfreie Biermischgetränke befreit.
  • Nahrungsergänzungsmittel: Die generelle Ausnahme entfällt. Etwa vitaminhaltige Getränkepulver könnten steuerpflichtig werden.
  • Weitere Ausnahmen: Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein bleiben steuerfrei.

Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von 945 Mio. Euro im ersten Jahr und 1,155 Mrd. Euro im zweiten. Bis 2031 sollen sie auf 1,18 Mrd. Euro steigen. Neben den Einnahmen soll die Steuer Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Pläne ab und warnt vor Folgen für Arbeitsplätze, Standorte und Verbraucherpreise. Sie ruft für Donnerstag, 8. Oktober, um 11 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Bundesfinanzministerium in Berlin auf.

Nach der Kabinettsbefassung sind Beratungen in den Regierungsfraktionen vorgesehen. Der Bundestag soll das Gesetz im November im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes verabschieden.

Weitere Beiträge