Senkung der Mehrwertsteuer auf Saft

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie unterstützt die Diskussionen und Forderungen nach einer Mehrwertsteuerbefreiung von pflanzlichen Lebensmitteln.

Frucht- und Gemüsesäfte werden aktuell als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit 7 Prozent versteuert. Frucht- und Gemüsesäfte bestehen aber zu 100 Prozent aus Früchten bzw. Gemüse mit der entsprechenden Nährstoffdichte. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) werden sie deshalb nicht als Getränk, sondern als pflanzliches Lebensmittel eingestuft. Die Senkung der Mehrwertsteuer von Frucht- und Gemüsesäften auf die der pflanzlichen Lebensmittel wäre nur folgerichtig.

Foto: VdF

Lebensmittel Saft als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung

Nach Meinung von Ernährungsexpertinnen und -experten sollen pflanzliche Lebensmittel die Basis einer ausgewogenen Ernährung darstellen. Dazu zählen Obst und Gemüse sowie deren 100-prozentige Säfte. Sie können zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs beitragen. Der Konsum von Frucht- oder Gemüsesaft kann dabei eine Portion Obst oder Gemüse am Tag ersetzen, da nach wie vor nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher die empfohlene Menge Obst und Gemüse pro Tag erreichen. Laut Nationaler Verzehrsstudie II unterschreiten zum Beispiel sechs von zehn Befragten (59 Prozent), 65 Prozent der Männer und 54 Prozent der Frauen, die DGE-Empfehlungen für den Obstverzehr (Obst inkl. Obsterzeugnisse) von 250 g/Tag. Die Mehrheit der Bevölkerung isst damit zu wenig Obst. Wird in der Berechnung die Aufnahme von Fruchtsaft/Fruchtnektar (ersatzweise für eine Portion Obst) hinzugerechnet, liegen immer noch 43 Prozent der Teilnehmenden unter den Empfehlungen.1

 

1 Nationale Verzehrsstudie II, abrufbar unter https://www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/Institute/EV/NVSII_Abschlussbericht_Teil_2.pdf

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