wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß appelliert noch einmal an die politische Vernunft: „Die Branche benötigt eine angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 12 Monaten. Auch das im Entwurf vorgesehene Steuerlager-Verfahren ist hochkomplex. Daher appellieren wir dringend an die Abgeordneten im Bundestag, hier auf eine praxistauglichere und zugleich bürokratiearme Umsetzung hinzuwirken. Sonst droht ein weiteres Bürokratiemonster. “
Zugleich begrüße die wafg einige Anpassungen, die der Kabinettsbeschluss gegenüber zuletzt diskutierten Ansätzen vorsieht, dazu zähle die Nicht-Einbeziehung von Süßstoffen in eine Zuckersteuer sowie eine engere Anlehnung an die FinanzKommission Gesundheit (FKG) in anderen Punkten. Umso weniger sei für die Branche nachvollziehbar, warum die durch die FKG vorgesehenen sachgerechten längeren Übergangsfristen nicht aufgenommen wurden.
Zur gesamten Einordnung führe Groß aus: „Es bleibt dabei: Eine Zuckersteuer ist gesundheitspolitisch der falsche Weg und führt nicht zu einer Verbesserung der Gesundheit. Die oft bemühten Verweise auf angebliche Erfolge in anderen Ländern sind hier nicht belastbar.“
Die wafg fordere daher, im Parlamentarischen Verfahren die bislang ausstehende belastbare Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen nachzuholen und die gebotenen Anpassungen vorzunehmen. Die wafg weise darauf hin, dass auch die Kosten für die Einrichtung und die Umsetzung der Steuererhebung sich anderenfalls spürbar in steigenden Verbraucherpreisen niederschlagen. Zudem befürchte die wafg erhebliche Nachteile für die Strukturen der bislang mittelständisch geprägten Branche. Gerade für kleine und kleinere Unternehmen kann der Aufwand für die neue Steuer leicht existenzgefährdend werden, heißt es abschließend.
