Durch die geplante Steuer drohe Verbraucherinnen und Verbrauchern an der Ladenkasse ein Preisschock: Branchenberechnungen zufolge dürften die Kastenpreise für alkoholfreie Getränke im Handel allein durch die Sonderabgabe um 3 bis 5 Euro ansteigen. Zusätzlich verschärft werde dieser Preisanstieg durch eine systematische Mehrfachbelastung: Da auf den bereits aufgeschlagenen Steuerbetrag, der im Verkaufspreis der Hersteller inkludiert werden muss, zusätzlich noch die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird, komme es zu einem unfairen Doppelbesteuerungseffekt.
„Hier wird eine Steuer auf die Steuer erhoben. Diese Spirale zieht den Bürgerinnen und Bürgern das Geld direkt aus der Tasche und trifft den Handel in einem ohnehin angespannten Konsumklima mit voller Härte“, kritisiert der Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW, Marc Peters. Die geplanten Mehreinnahmen des Bundes in geplanter Höhe von zunächst rd. 650.000 Mio. Euro griffen unmittelbar ins Portemonnaie der Verbraucher.
Besonders hart treffe die geplante Abgabe die Gastronomie. Nach den Krisenjahren der jüngsten Vergangenheit stehe das Gastgewerbe erneut vor massiven Kostensteigerungen im Wareneinkauf. Eine Kompensation oder eigene Abfederung dieser Sonderbelastung sei für Kneipen, Restaurants und Biergärten schlicht unmöglich. Die Gastronomiebetriebe seien gezwungen, die drastisch erhöhten Einkaufspreise eins zu eins an ihre Gäste weiterzugeben. Dies führe zu spürbar höheren Preisen auf den Getränkekarten und gefährde damit die Ausflugs- und Ausgehkultur in Nordrhein-Westfalen.
„Und damit wird mittelbar auch die Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bedroht“, so Peters. „Schon jetzt verzichten viele Gäste oftmals auf das zweite Getränk beim Restaurantbesuch. Das wird sich noch verstärken.“
Der Geschäftsführer des Brauereiverbands erinnert daran, dass ursprünglich geplant gewesen sei, eine Zuckerabgabe mit dem Ziel zu erheben, den Konsum zuckerhaltiger Getränke zu reduzieren und durch die erzielten Einnahmen das Gesundheitssystem zu stabilisieren.
„Auch wenn man schon die Sinnhaftigkeit einer Zuckerabgabe in Frage stellen kann, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen einer Abgabe und einer Steuer“, erläutert Peters. „Die Einnahmen durch eine Abgabe müssen zweckgebunden verwendet werden. Steuereinnahmen landen hingegen im allgemeinen Bundeshaushalt. Dann stellt sich doch die Frage, ob es bei der Zuckersteuer tatsächlich um die Gesundheit der Menschen geht oder doch nur um die Erzielung weiterer Einnahmen.“
Marc Peters fordert: „Wer den Zuckerkonsum in der Bevölkerung aus gesundheitlichen Gründen reduzieren will, der sollte das Thema auch ganzheitlich angehen und nicht einseitig nur die Getränkehersteller ins Fadenkreuz nehmen.“ Die hätten schließlich schon in den vergangenen Jahren oft kontinuierlich Rezepturen geändert und so Zucker in Getränken reduziert.
Der Brauereiverband Nordrhein-Westfalen stellt klar: Die geplante Zuckersteuer sei in dieser Form nicht hinnehmbar. Sie entziehe nicht nur dem Gastgewerbe und dem Lebensmitteleinzelhandel notwendige Margen, sie schwäche die regional verankerte Brauwirtschaft und belastee die Verbraucher einseitig. Statt neuer bürokratischer Hürden und zusätzlicher Steuerlasten benötigt die Branche verlässliche Rahmenbedingungen. Der Verband appelliert daher an die Politik, von der Einführung der Zuckersteuer Abstand zu nehmen.
