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BSI-Rechtsgutachten zur Spirituosensteuer

Ein vom Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) beauftragtes Rechtsgutachten der AWB Law GmbH, Münster, kommt zu dem Ergebnis, dass die zum 1. Januar 2027 geplante Erhöhung der Alkoholsteuer für Spirituosen um 20 Prozent mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und mit Unionsrecht nicht vereinbar sein dürfte.

Das Gutachten stütze sich auf ein Grundprinzip: Wesentlich Gleiches ist gleich, wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Die Spirituosensteuer soll von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohol steigen. Das Verhältnis zur vom Gutachten umgerechneten Biersteuer würde damit von rund 6,6:1 auf 7,9:1 wachsen. Die historisch unterschiedlichen Steuersysteme stelle das Gutachten nicht grundsätzlich in Frage. Kritisiert werde die zusätzliche Spreizung ohne entsprechend gewichtigen sachlichen Grund. Ein einleuchtender und verfassungsrechtlich anzuerkennender Grund für eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage sei nicht ersichtlich.

Nach der vom Gutachten ausgewerteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche das Ziel höherer Staatseinnahmen oder der Haushaltskonsolidierung für sich genommen nicht als Rechtfertigung. Auch ein gesundheitspolitischer Lenkungszweck müsse erforderlich und gleichheitsgerecht umgesetzt sein. Dagegen seien nach Auffassung der Gutachter insbesondere der seit Jahren rückläufige Spirituosenkonsum, ein Rückgang problematischer Konsummuster sowie des Alkoholkonsums unter Jugendlichen und mögliche Ausweichreaktionen der Verbraucher zu berücksichtigen. Zudem stehen sichere Mehreinnahmen und beabsichtigter Konsumrückgang im Widerspruch: Sinke der Konsum, schrumpfe auch die Steuerbasis.

Auch unionsrechtlich setze das Gutachten einen neuen Akzent: EU-Richtlinien lassen den Mitgliedstaaten bei den Steuersätzen Spielraum, dieser bleibe aber an den Gleichbehandlungsgrundsatz und Art. 110 AEUV gebunden. Vergleichbare, miteinander konkurrierende Produkte dürfen nicht ohne objektive Rechtfertigung beliebig unterschiedlich belastet werden.

„Mit dem Gutachten geht es dem BSI nicht um eine stärkere Besteuerung anderer Getränkekategorien. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, ob die geplante zusätzliche Belastung von Spirituosen rechtlich tragfähig, sachgerecht begründet und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist - eine Frage, die das Gutachten mit Blick auf erhebliche rechtliche Bedenken kritisch bewertet.“, so Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des BSI.

Das Rechtsgutachten der AWB Law GmbH ist unter zugehörige Dateien abrufbar.

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