(Bild: Adobe Stock / Carolina Mejía A)

Bundesrat stimmt geänderter Fassung der 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen zu

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) nimmt die Zustimmung des Bundesrats zur vom Ausschuss geänderten Fassung der 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen positiv zur Kenntnis. Nach einem langen Verfahren konnten in zentralen Punkten wichtige Anpassungen für die Praxis erreicht werden, auf denen die Branche nun aufbaut, um auch die verbleibenden Herausforderungen anzugehen.

DWV-Präsident Klaus Schneider erklärt dazu: „Die Entscheidung des Bundesrats bringt in mehreren Punkten notwendige Klarstellungen und praktikable Lösungen für die Weinwirtschaft. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass der Weg dorthin äußerst anspruchsvoll und belastend für alle Beteiligten verlaufen ist und ohne den Einsatz der meisten Bundesländer, vor allem aber Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, aus Sicht der Praxis nicht erfolgreich gewesen wäre.“

Der DWV heiße vor allem die Änderungen in der Wein-Überwachungsverordnung gut. Dort sei es gelungen, das sogenannte Herbstbuch grundsätzlich zu erhalten. Kritisch siehe der Verband zwar die künftig vorgesehene Frist zum 15. November, bewerte die nun vorgesehene Übergangsregelung jedoch als wichtigen Erfolg. „Dass das Herbstbuch erhalten bleibt, ist für viele Betriebe von großer Bedeutung. 

Auch die Klarheit hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht der Herkunft der Trauben im Herbstbuch ist für uns ein Erfolg. Aber der Wermutstropfen bleibt die Frist zum 15. November. Entscheidend ist aber, dass die von uns geforderte lange Übergangsfrist bis zum 31.08.2027 erreicht werden konnte und die Branche damit ausreichend Zeit für die notwendige Umstellung erhält“, so Schneider.

DWV-Generalsekretär Christian Schwörer erläutert zu den Änderungen der Weinverordnung: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der gemeinsam von VDP und DWV gegründete Trägerverein zur Klassifikation Erster und Großer Lagen nun mit dieser wichtigen Aufgabe betraut wird. Damit schaffen wir die Grundlage für ein diskriminierungsfreies, transparentes und faires System unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und der berechtigten Interessen ehrlich engagierter Erzeuger – auf Basis eines bundeseinheitlichen Systems. Das ist eine große Verantwortung, die wir gemeinsam mit der Branche lösen und gestalten wollen“. 

Auch die Änderungen der Förderverordnung bewerte der DWV positiv. „Für kommende Rechtssetzungsverfahren wünschen wir uns einen früheren und besseren Austausch sowie eine offenere Kommunikation aller Beteiligten. So können schneller tragfähige Lösungen und bessere Ergebnisse für die gesamte Branche erreicht werden“, betont Schneider abschließend.

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