(Bild: Verband Pro Mehrweg)

Neues Verpackungsgesetz: Chancen zur Mehrwegförderung bleiben aus Sicht von Pro Mehrweg ungenutzt

Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Mit diesem wird das bislang geltende Verpackungsgesetz abgelöst und an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst. Der Verband Pro Mehrweg begrüßt das Festhalten an der Mehrweg-Zielquote von 70 Prozent, kritisiert jedoch, dass das Gesetz keine ausreichenden Maßnahmen zur Mehrwegförderung vorsieht.

Insbesondere weiche das verabschiedete Gesetz in diesem Punkt deutlich vom ursprünglich vorgelegten Referentenentwurf ab, der einen verbindlichen Fondsmechanismus vorsah.

„Die PPWR sollte Rückenwind für Mehrweg bringen. Die EU-Verordnung bietet den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielräume, um Mehrwegsysteme zu stärken. Mit dem Verzicht auf einen wirksamen Mechanismus zur Mehrwegförderung bleibt dieses Potenzial in Deutschland weitgehend ungenutzt. Während Frankreich jährlich ein verbindliches Mehrweg-Budget in zweistelliger Millionenhöhe investiert, steht so für deutsche Mehrwegunternehmen vor allem die Vielzahl an zusätzlichen Regeln und Pflichten aus der PPWR im Vordergrund. Das ist eine vertane Chance für Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft und sendet ein falsches Signal an die Unternehmen, die das vorbildliche deutsche Getränkemehrwegsystem seit Jahrzehnten gemeinsam tragen und weiterentwickeln“, betont Henriette Schneider, Geschäftsführerin des Verbandes Pro Mehrweg.

Der Verband Pro Mehrweg hat seine politischen Forderungen zur Stärkung des Getränke-Mehrwegsystems in einem Grundsatzpapier (siehe Anhang) zusammengefasst.

Weitere Beiträge