„Die Branche hat ihre Zusage gehalten. Dies verdeutlichen auch die offiziellen Daten der Bundesregierung“, betont wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß. Gerade in dieser Ausgangslage siehe die Branche die Pläne zur Einführung einer Zuckersteuer zum 1. Januar 2027 mit absolutem Unverständnis und mahne erneut Augenmaß bei der politischen Regulierung an: „Bei Verlässlichkeit darf es nicht zweierlei Maß geben. Die Unternehmen empfinden es als Zumutung, wie die Politik derzeit offenbar ihre Leistungen ignoriert und sie vor enorme wirtschaftliche Belastungen stellt“.
Der Erfolg des wafg-Branchenbeitrags beruhe auf den großen Anstrengungen der teilnehmenden Unternehmen. Diese haben durch Produkt-Innovationen, insbesondere die Erweiterung des Produktportfolios durch kalorienreduzierte und kalorienfreie Varianten, sowie durch Reformulierung bestehender Produkte diesen Erfolg erzielt, der in der Kategorie faktisch mit einer Zucker-Reduktion gleichzusetzen ist. Zugleich haben die Unternehmen dabei auf die Akzeptanz bei Verbraucher:innen geachtet, so die Meldung weiter.
Die wafg hatte als einzige Branche einen messbaren und ambitionierten Beitrag zur Kalorien- bzw. Zuckerreduktion vorgelegt und diesen durch ein externes Monitoring begleitet. Die am Branchenziel beteiligten Unternehmen standen für über 90 Prozent des Marktvolumens von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Mitgliedsunternehmen zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung und für einen Marktanteil von über 60 Prozent. Der übrige Markt wird von anderen Akteuren geprägt, wozu insbesondere nicht-repräsentierte Handelsmarken gehören, die traditionell in Deutschland einen erheblichen Marktanteil haben.
Groß appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung: „Wenn man ernsthaft eine verlässliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sucht und den Standort Deutschland stärken möchte, braucht es auch im politischen Raum ein Mindestmaß an Verlässlichkeit. Noch kann die Politik einen sachgerechten Kurs gestalten“.
Das Ergebnis des unabhängigen Monitorings zum wafg-Branchenbeitrag ist abrufbar unter www.wafg.de/monitoring-branchenbeitrag.
