(Bild: Rhenser Mineralbrunnen)

Investorensuche für Rhenser Mineralbrunnen gestartet

Für den insolventen Rhenser Mineralbrunnen ist der strukturierte Investorenprozess gestartet. Der Geschäftsführer Holger Sieck hat mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Alexander Jüchser von Lieser Rechtsanwälte die auf Verkaufsprozesse in Sondersituationen spezialisierte Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner (W&P) mit der Durchführung des M&A-Prozesses beauftragt.

Ziel sei es, einen Investor zu finden, der den Geschäftsbetrieb möglichst vollständig fortführt und die Zukunft des Traditionsunternehmens sichert. Bereits kurz nach Stellung des Insolvenzantrags haben sich erste Interessenten gemeldet und ihr Interesse bekundet, so die Meldung weiter. „Rhenser ist als Traditionsunternehmen weit über die Region hinaus bekannt. Der Mineralbrunnen steht mit seinem Produktportfolio für Innovation und zugleich für Tradition“, sagt Philippe Piscol, Partner bei W&P und verantwortlich für den M&A-Prozess. 

Rhenser Mineralbrunnen sei deshalb trotz der aktuellen Sondersituation ein Investment für potentielle Erwerber. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von Lieser Rechtsanwälte, setze auf einen strukturierten und zügigen Investorenprozess: „Wir werden durch den M&A-Prozess alle relevanten Investoren ansprechen. Rhenser verfügt über eine hohe Bekanntheit und einen guten Ruf im Getränkemarkt sowie bei Verbrauchern. Das macht das Unternehmen für Investoren attraktiv.“

Im Rahmen des M&A-Prozesses werden sowohl Investoren als auch strategische Partner angesprochen. Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten interessierte Parteien Zugang zu weiterführenden Unternehmensinformationen und können anschließend eine Due-Diligence-Prüfung durchführen. Die Due Dilligence ist eine eingehende Prüfung des Interessenten, bei der alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte geprüft werden. Ziel ist es, Chancen und Risiken einer Transaktion zu bewerten und eine fundierte Grundlage für die Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots zu schaffen, heißt es abschließend.

Weitere Beiträge