2025 seien einige Forderungen des DWV realisiert worden: etwa die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie, die Wiedereinführung des Agrardiesels und die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 90 Tage, die Anpassung der Ökoregelung 1a oder neue strukturelle Möglichkeiten für Schutzgemeinschaften. Hinzu kämen 1 Mio. Euro Bundesmittel für die (zweckgebundene) Absatzförderung durch das Deutsche Weininstitut (DWI) und die verlängerte Antragsfrist für Wiederbepflanzungen. Diese Maßnahmen begrüße der DWV, sie seien aber nicht ausreichend, weshalb es für 2026 spezifische Maßnahmen, verbindliche Umsetzungen und weitere Schritte brauche, um die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe nachhaltig zu stärken.
Der DWV fordere von der deutschen Politik die unmittelbare Realisierung konkreter Maßnahmen statt zusichernder Worte. Verschwinde der Weinbau aus den Regionen, würden auch Tourismus, Gastronomie, Hotellerie sowie vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren – und mit ihnen verkümmere eine den ländlichen Raum prägende Kulturlandschaft, so der Verband.
Konkret fordere der DWV u.a. die nationale Umsetzung des EU-Weinpakets, die Einführung der Rotationsbrache, ein starkes Agrarbudget im Rahmen der neuen GAP, die Verbesserung und Entbürokratisierung der (Wieder-) Zulassung neuer und bestehender Pflanzenschutzmittel und die Wiederzulassung von Kaliumphosphonat im Ökologischen Weinbau – zudem eine offene Diskussion der Verordnung zur Umsetzung des Agrargeoschutz sowie die präzise Benennung der vom Nature Restoration Law betroffenen Gebiete. Eine klare und verbindliche Regelung zu sozialversicherungsfreien Tätigkeiten gehöre auch in den Forderungskatalog des DWV.
DWV-Generalsekretär Christian Schwörer betont, dass neben der Einführung einer Rotationsbrache insbesondere die Umsetzung des EU-Weinpakets, das strukturelle Anpassungen im Bereich des Managements des Produktionspotentials ermöglicht, oberste Priorität habe. Brüssel habe hier innerhalb des letzten Jahres geliefert, das Paket sei – wenn auch noch nicht veröffentlicht – final abgestimmt, die Vorbereitung könne jetzt im Schulterschluss mit dem Berufsstand vorbereitet werden.
DWV-Präsident Klaus Schneider weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verband vom Staat keine weiteren finanziellen Mittel fordere, sondern die Schaffung des rechtlichen Rahmens, in dem der Berufsstand seine Herausforderungen meistern könne. Ein enger Dialog mit dem Berufsstand bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren sei unablässig, um die Praxistauglichkeit neuer Regelungen zu garantieren.
Die Weinbranche appelliert an politischen Entscheidungsträger:innen, diese Forderungen aus der Praxis in ihre Programme aufzunehmen.
