(Bild: Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie)

Spirituosensteuer: Bayerische Brenner warnen vor dem Ende gewachsener Handwerkstradition

Wenn der Bundestag über die geplante Alkoholsteuererhöhung diskutiert, gehe es für hunderte bayerische Familienbetriebe um ihre Existenz. Die im Haushaltsbegleitgesetz 2027 geplante Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen um 20 Prozent — von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter Reinalkohol —treffe eine Branche, die bereits unter Druck stehe: Der Spirituosenabsatz sei bundesweit in drei Jahren um elf Prozent zurückgegangen, kleine Familienbetriebe kämpfen mit steigenden Energie- und Rohstoffkosten, wie der Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie betont.

„Wir reden nicht über Gewinneinbußen. Wir reden darüber, ob unsere Betriebe dieses Gesetz überleben", sagt Stefan Penninger, Inhaber der Alten Hausbrennerei Penninger und Vorsitzender des Verbands. „Unsere Verträge mit dem Lebensmittelhandel laufen Monate im Voraus — und unsere Kunden weichen ohnehin aus: auf Bier, auf Wein, auf ausländische Produkte. Die Mehreinnahmen, die Berlin erwartet, werden nicht kommen."

Das zeige das Beispiel Großbritannien: Nach der Steuererhöhung 2023 lägen die Einnahmen dort heute 1,1 Mrd. Pfund unter den ursprünglichen Prognosen. Die britische Finanzministerin hätte im April 2026 selbst eine Evaluierung eingeleitet.

Spirituosen tragen bereits heute mit rund 69 Prozent überproportional zum Steueraufkommen aus alkoholhaltigen Getränken bei — bei nur 4,6 Prozent des Gesamtkonsums. Die handwerkliche Brennkunst sei als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt.

Der Verband fordere drei Korrekturen, die den Unterschied machten: 1. Verschiebung des Inkrafttretens auf frühestens 1. Juni 2027; Ein Inkrafttreten zum 1. Januar treffe das wichtigste Jahresendgeschäft und greife in laufende Preisverträge mit dem Lebensmittelhandel ein, die Monate im Voraus abgeschlossen würden. Kleine Betriebe könnten die Steuerlast schlicht nicht mehr rechtzeitig weitergeben — das Gesetz würde auf ihren Kosten in Kraft treten.

2. Mengenbezogene Schutzinstrumente für kleine unabhängige Brennereien; Handwerkliche Kleinbrenner hätten gegenüber Handel und Großkonzernen ohnehin eine schwächere Preissetzungsmacht. Was im EU-Biersteuerrecht seit Langem gelte — kleinere Brauereien zahlten nach ihrer Produktionsmenge gestaffelt weniger Steuer — sollte auch für kleine unabhängige Brennereien gelten. Ein solches Modell würde ausschließlich eigene Herstellung begünstigen, nicht Handels- oder Lizenzmengen, und die Wettbewerbsverzerrung zulasten der Kleinen zumindest abmildern.

3. Verbindliche Wirkungskontrolle; Sollte die Steuer kommen, müsse ihre fiskalische und gesundheitspolitische Wirkung anhand vorab festgelegter Kennzahlen evaluiert werden — mit der  klaren Konsequenz, dass keine weiteren Erhöhungen erfolgten, bevor die Ergebnisse vorlägen und parlamentarisch beraten worden seien. „Wir fordern keine Sonderbehandlung. Wir fordern Verhältnismäßigkeit und den Mut, aus internationalen Fehlern zu lernen, bevor es zu spät ist", so Penninger.

 

Weitere Beiträge