Benediktiner begrüßt aktuelle Gerichtsentscheidung

Das Landgericht München I hat seine Entscheidung im Streit um die Werbung für die Biermarke Benediktiner vertagt. Ursprünglich sollte sie am Freitag, 14. Juli, verkündet werden.

(Bild: Benediktiner Weißbräu)

Hintergrund ist die Klage der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" gegen die Brauerei Lich. Dem Vorwurf zufolge erwecke die Bewerbung von Benediktiner mit dem Kloster Ettal und den bayerischen Alpen im Hintergrund den Eindruck, es handle sich um ein in Bayern produziertes Bier. Tatsächlich wird es jedoch in Hessen, in der Brauerei Lich, gebraut.

Benediktiner Weissbräu begrüße ausdrücklich die aktuelle Gerichtsentscheidung. Laut Holger Pfeiffer, Geschäftsführer von Benediktiner Weissbräu, wurde der Vergleich der Wettbewerbszentrale „bereits vor Monaten angeboten", wie er in einem heute veröffentlichten Statement betonte. „Unser Vergleichsangebot, das vom Landgericht München durchweg positiv bewertet wurde, wurde leider von der Klägerin abgelehnt", fügte er hinzu, ohne weiter auf den Fall einzugehen.

Die Bitburger Braugruppe, zu der Licher gehört, vermarktet Benediktiner im Auftrag der Benediktiner Weißbräu, einem gemeinsamen Unternehmen der Ettaler Klosterbetriebe und der Bitburger Braugruppe. Die Vorwürfe der Herkunftstäuschung wurden von der Braugruppe bereits im Mai zurückgewiesen. Die Hinweise auf Ettal wurden in zulässiger Weise gemacht, da sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befindet.

Das Bier wird zudem aufgrund eines Vertrags mit dem Benediktiner-Kloster in Ettal nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle gebraut, so das Unternehmen. Auf dem Etikett und in der gesamten Kommunikation der Marke sei zudem der Hinweis „Gebraut in Lich" deutlich sichtbar.

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