„Die tarifgebundenen Brauereien sind mit diesem Tarifabschluss an die Grenze des Leistbaren gegangen“ so Thomas Gläser, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite.
Gläser weiter: „Tatsache ist aber auch, dass die Entgeltunterschiede zwischen den wenigen tarifgebundenen Brauereien und den nicht tarifgebundenen Unternehmen mit diesem Abschluss weiter zunehmen. Wenn Tarifverträge kein Auslaufmodell und vor allem nicht zum Wettbewerbsnachteil für die betreffenden Unternehmen werden sollen, müssen sich die Gewerkschaften damit verantwortungsvoll auseinandersetzen und Antworten gemeinsam mit uns finden. Dies gelingt aber nur am Verhandlungstisch und nicht vor dem Werkstor. Das Streikrecht ist ein hohes Gut und durch das Grundgesetz geschützt. Streiks sind aber nie Selbstzweck, sondern immer nur das letzte Mittel, um Interessen durchzusetzen.“
Der Sächsische Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss hofft, dass mit dem Tarifabschluss wieder Ruhe in den Betrieben einkehre und sich diese wieder mit voller Kraft auf ihr eigentliches Geschäft im Interesse ihrer zahlreichen Verbraucherinnen und Verbraucher konzentrieren können, so die Meldung abschließend