(Bild: AdobeStock/ThomBal)

DWV fordert zum Beschluss der Mindestlohnkommission faire gesetzliche Grundlagen

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission und erkennt die Bedeutung ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung, trotz politischer Einflussnahme, an, wie es heißt. Der DWV bekenne sich zudem ausdrücklich zum Grundsatz fairer und angemessener Entlohnung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Weinbau.

Gleichzeitig betont der DWV, dass die aktuellen Vorschläge zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 erhebliche Herausforderungen für den deutschen Weinbau mit sich bringen würden. Faire Löhne müssten mit fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen einhergehen, um die wirtschaftliche Existenz der deutschen Betriebe zu erhalten. Ziel müsse es sein, nicht nur soziale Standards zu sichern, sondern auch Beschäftigung in der Branche und damit die Pflege der Kulturlandschaft und die touristische Grundlage ländlicher Regionen langfristig zu erhalten. 

Der aktuelle Beschluss der Mindestlohnkommission stelle den Weinbau wie alle landwirtschaftlichen Sparten jedoch vor große Herausforderungen: In einem europaweit hart umkämpften Markt sehen sich deutsche Betriebe mit deutlich niedrigeren Lohnniveaus in anderen Mitgliedstaaten konfrontiert. Sinkende Absatzzahlen und ein sinkender Fassweinpreis, verbunden mit massiv steigenden Produktionskosten setzen viele Betriebe bereits heute stark unter Druck. In dieser wirtschaftlich angespannten Lage sei es schwierig, zusätzliche Lohnkosten zu tragen, ohne dabei Existenzen zu gefährden oder Arbeitsplätze abzubauen. 

Vor diesem Hintergrund hatte sich der DWV gemeinsam mit anderen Verbänden der Agrarbranche konstruktiv in den politischen Dialog eingebracht und einen Kompromissvorschlag für den Bereich der Beschäftigung sozialversicherungsfreier Saisonarbeitskräfte unterbreitet. Ziel sei es, auch unter den neuen Rahmenbedingungen eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Einsatz dringend benötigter Saisonarbeitskräfte zu ermöglichen – unter Einhaltung sozialer Mindeststandards, aber auch mit Rücksicht auf die besonderen strukturellen Gegebenheiten in der Weinbranche. 

Der DWV fordere die Bundesregierung auf, nun auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die besonderen Herausforderungen der Wein- und Agrarbranche angemessen berücksichtigt werden. Nur so lasse sich langfristig ein nachhaltiger und sozial verantwortlicher Weinbau in Deutschland erhalten. 

 

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