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EU-Weinpaket: DWV begrüßt wichtige Verbesserungen für den Berufsstand

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 veröffentlicht. Mit ihr werden die Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 hinsichtlich bestimmter Marktvorschriften und weinsektorbezogener Unterstützungsmaßnahmen sowie für aromatisierte Weinerzeugnisse geändert, wie es heißt. Zudem erfolge eine Anpassung der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen.

Das unter dem Begriff „EU-Weinpaket“ bekannte Maßnahmenbündel wurde in den vergangenen elf Monaten intensiv in den EU-Institutionen unter Beteiligung des Deutschen Weinbauverbands diskutiert. Der überwiegende Teil der Regelungen trete 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

DWV-Generalsekretär Christian Schwörer begrüßt die zeitnahe Veröffentlichung: „Das EU-Weinpaket ist ein wichtiges Signal für unseren Berufsstand. Es bringt praxisnahe Verbesserungen und mehr Flexibilität, die zu einem bedarfsgerechten Management des Produktionspotenzials beitragen. Es ist ein starkes Zeichen, dass es der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gelungen ist, sich innerhalb von nur elf Monaten auf ein zukunftsweisendes umfassendes Paket für den Weinbau in Europa und Deutschland zu verständigen.“

Positiv bewerte der DWV insbesondere die Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps, die Änderungen bei Wiederbepflanzungen einschließlich erweiterter Rückgabemöglichkeiten bei Neupflanzungsrechten, die Verlängerung des Zeitraums für Absatzförderprogramme sowie die vorgesehenen Erleichterungen für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine. Ebenfalls ausdrücklich begrüßt werde, dass das Regime der Neupflanzrechte künftig keine feste Endlaufzeit mehr vorsehe, sondern alle zehn Jahre durch die Europäische Kommission überprüft werde.

Mit Blick auf die nationale Umsetzung fordere der DWV nun zügiges Handeln: „Berlin muss jetzt liefern und die geschaffenen europäischen Möglichkeiten kurzfristig im Weingesetz sowie im GAP-Strategieplan verankern, damit unsere Betriebe zeitnah von den Verbesserungen profitieren können“, so Schwörer abschließend.

 

 

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