„In Deutschland gelten strikte Rechtsvorgaben, die auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung und den langjährigen Erfahrungen mit der Kategorie beruhen. Diese umfassen für die charakteristischen Inhaltsstoffe von Energydrinks, insbesondere für Koffein, eindeutige Höchstmengenvorgaben.“, betont wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß.
Die Ergebnisse der aktuellen und umfassenden EDKAR-Studie, die gemeinsam durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Charité Universitätsmedizin Berlin erstellt wurde, zeigten selbst bei jugendlichen „Hochverzehrern“ keine relevanten Effekte: Jugendliche, die über längere Zeit große Mengen an Energydrinks getrunken haben, wiesen keine statistisch bedeutsamen bzw. klinisch relevanten Unterschiede zu Heranwachsenden auf, die solche Getränke überhaupt nicht zu sich nähmen. Erneut sei auch bestätigt worden, dass die ganz überwältigende Mehrheit der Jugendlichen Energydrinks nur in moderaten Mengen konsumiere.
„Energydrinks sind in verschiedenen Rezepturen erhältlich, auch als zuckerfreie Varianten. Erstmals in Europa wurden Energydrinks bereits Ende der 1980er Jahre angeboten. Zwischenzeitlich sind Energydrinks in mehr als 170 Ländern weltweit und seit mehr als 30 Jahren in Deutschland im Angebot.“, ordnet Groß die Historie der Kategorie ein und ergänzt: „Weltweit haben zahlreiche führende Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden, insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wiederholt die Sicherheit von Koffein aus allen Nahrungsquellen, einschließlich Energydrinks, bestätigt.“
Angesichts dieser Ausgangslage halte die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) gleichermaßen besondere Vorgaben für Altersgrenzen sowie spezifische Werbeverbote für nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig.
Wesentliche Fakten zur Kategorie fasse der Flyer „Energydrinks sind sicher“ zusammen (abrufbar unter www.wafg.de/Energydrinks).
