(Bild: Privatbrauerei Eichbaum)

Privatbrauerei Eichbaum muss Geschäftsbetrieb einstellen

Die in Eigenverwaltung befindliche Privatbrauerei Eichbaum wird den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Darüber hatten die Verantwortlichen in der letzten Woche den Gläubigerausschuss informiert. Vorausgegangen war in den vergangenen Monaten eine umfassende Prüfung verschiedener Sanierungs- und Fortführungslösungen, die sich letztlich aber als nicht umsetzbar erwiesen, wie die Brauerei mitteilt.

 

Entscheidend sei, dass eine Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Investor unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich sei. Dem Unternehmen fehlten die erforderlichen finanziellen Mittel, um den gesamten Betrieb und die Verhandlungen über einen eventuellen Verkauf fortzuführen, ohne die Insolvenzmasse und damit die Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger zu beeinträchtigen. Trotz der Umsetzung verschiedener Restrukturierungsmaßnahmen arbeite die Brauerei defizitär. 

Nach der aktuellen Liquiditätsplanung wäre eine Rückführung weiterer Massedarlehen nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund bestehe aus wirtschaftlichen sowie insolvenzrechtlichen Gründen keine andere Möglichkeit, als die Betriebseinstellung einzuleiten. 

„Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv alle realistischen Optionen für eine Sanierung und den Erhalt der Privatbrauerei geprüft. Die Entscheidung zur Betriebseinstellung ist uns außerordentlich schwergefallen. Sie ist jedoch unausweichlich, weil eine weitere Fortführung die Ansprüche der Gläubiger gefährden würde und dies insolvenzrechtlich nicht zu verantworten ist“, erklärt Rechtsanwalt

Dr. Christoph Glatt von der Kanzlei Schiebe und Collegen, der als Generalbevollmächtigter den gesamten Prozess begleitet. Von der Betriebseinstellung seien alle rund 240 Beschäftigte am Standort betroffen. Sie werden nun kurzfristig betriebsbedingte Kündigungen erhalten. 

Dies betreffe auch die rund 30 Beschäftigten, die bereits einem Wechsel in eine Transfergesellschaft zugestimmt hatten, da diese ohne den bis zuletzt angestrebten Erhalt des Unternehmens nicht zustande kommen werde. Auch der Betriebsrat wurde umfassend über die Situation informiert. Kurzfristig werde eine Belegschaftsversammlung stattfinden, auf der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich über die Entscheidung und die weiteren Schritte unterrichtet werden.

Rechtsanwalt Thomas Oberle, der das Verfahren als Sachwalter im gerichtlichen Auftrag überwacht, sagt: „Wir sind verpflichtet, im Interesse aller Gläubigerinnen und Gläubiger zu handeln und Entscheidungen auf Grundlage wirtschaftlicher Umsetzbarkeit zu treffen. Ich unterstütze das Vorgehen der Eigenverwaltung, durch eine geordnete Verwertung die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerforderungen zu erreichen.“

Daher werde nun im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens ein strukturierter Verwertungsprozess für sämtliche Vermögensgegenstände der Privatbrauerei eingeleitet. Dieser umfasse unter anderem auch das Betriebsgrundstück an der Käfertaler Straße. Parallel sei vorgesehen, den Betrieb mit einem kleinen Abwicklungsteam geordnet auslaufen zu lassen und die noch vorhandenen Aufträge bis Ende September 2026 abzuwickeln.

„Es schmerzt, dass wir diesen Schritt gehen müssen. Die Betriebseinstellung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen alternativlos. Unser aufrichtiger und persönlicher Dank gilt allen Beteiligten, vor allem unseren Mitarbeitenden, für ihren außergewöhnlichen Einsatz, ihre große Loyalität und ihre langjährige Verbundenheit mit der Privatbrauerei Eichbaum“, so die Geschäftsführer Uwe Aichele und Frank Reifel. Ende Oktober 2025 hatte die Privatbrauerei Eichbaum einen Prozess gestartet, um sich im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens neu aufzustellen.

Die Geschäftsführung um Uwe Aichele und Frank Reifel wird dabei unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt von der Kanzlei Schiebe und Collegen. Rechtsanwalt Thomas Oberle von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz wurde durch das Insolvenzgericht zum Sachwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf hatte der Gläubigerausschuss mehrere Fortführungskonzepte intensiv geprüft und bewertet.

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