Dr. Detlef Groß (Bild: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.)

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke kritisiert mögliche Zuckersteuer

Zur Beratung im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur möglichen Einführung einer „Zuckersteuer“ betont die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), dass solche Lenkungssteuern – insbesondere als vermeintliches Instrument der Gesundheitspolitik – nicht zielführend sind.

Hierzu erklärt wafg-Hauptgeschäftsführer Dr. Detlef Groß: „Das Steuern auf einzelne Lebensmittel oder Nährstoffe zu einer besseren Gesundheit führen, ist nicht nachgewiesen. Der Blick in andere Länder zeigt vielmehr, dass solche Regulierungen nicht zu einer belegbaren Verbesserung des Gesundheitsstatus führen. Dies verwundert auch nicht, da Übergewicht von vielfältigen Faktoren beeinflusst wird“.

Zudem weist Groß auf eine Folge hin, die in den vorliegenden Anträgen nicht aufgegriffen sei: „Solche Lenkungssteuern verteuern den Konsum und treffen alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei liegt auf der Hand, dass vor allem Haushalte mit geringem Einkommen betroffen sind. Es ist insofern erstaunlich, wenn Verbraucherschützer, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, solche Maßnahmen begrüßen.“ Aus Sicht der wafg ist Großbritannien insofern kein Vorbild für politisch tatsächlich wirksame Ansätze. Denn die Studien- und Datenlage zur Entwicklung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung zeigt nicht, dass die dortige Vorgehensweise die Wirksamkeit der Sondersteuer belegt, so die Meldung weiter.

Das Produktmonitoring des Max Rubner-Instituts (MRI) zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) habe erst vor kurzem bestätigt, dass die mit der Wirtschaft vereinbarte Zuckerreduktion in Deutschland deutlich vorangekommen ist. Schon heute gäbe es in Deutschland ein vielfältiges Angebot alkoholfreier Getränke, aus denen Verbraucherinnen und Verbraucher nach den jeweiligen persönlichen Präferenzen auswählen können. Daher stellt Groß klar: „Die von manchen offenbar gewünschte staatliche Steuerung von Rezepturen – auch über diskriminierende Lenkungssteuern – ist ein Irrweg“. Denn die Angebotsvielfalt umfasst bereits zahlreiche kalorienfreie bzw. kalorienreduzierte alkoholfreie Getränke. Die Kalorien- und Zuckergehalte werden dabei klar über die gesetzliche Nährwertkennzeichnung vermittelt.

 

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