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Neuer Verpackungsgesetzentwurf: Pro Mehrweg fordert Stärkung des Getränke-Mehrwegsystems

Am 11. Februar wurde im Bundeskabinett der Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Mit diesem soll das aktuelle Verpackungsgesetz abgelöst und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umgesetzt werden. Der Verband Pro Mehrweg begrüßt das Festhalten an der Mehrweg-Zielquote von 70 Prozent, kritisiert jedoch, dass der Entwurf keine ausreichenden Maßnahmen zur Mehrwegförderung vorsieht. Insbesondere weiche der Kabinettsentwurf in diesem Punkt deutlich vom zuvor vorgelegten Referentenentwurf ab.

„Die Beibehaltung der 70-Prozent-Mehrwegzielquote für Getränke ist ein wichtiges politisches Signal und unterstreicht die ökologische und ökonomische Bedeutung von Mehrweg. Allerdings fehlen im Gesetzesentwurf konkrete Maßnahmen und Sanktionsmechanismen, um diese Zielquote auch tatsächlich zu erreichen. Ohne einen verbindlichen politischen Fahrplan bleibt die 70-Prozent-Zielquote eine reine Absichtserklärung“, betont die Geschäftsführerin des Verbandes Pro Mehrweg, Henriette Schneider. 

„Besonders problematisch ist vor diesem Hintergrund die Aushöhlung des ursprünglich vorgesehenen Mehrweg-Fördermechanismus. Während ein Land wie Frankreich jährlich ein verbindliches Mehrweg-Budget in zweistelliger Millionenhöhe vorsieht und gezielt investiert, verzichtet der Kabinettsentwurf auf ein vergleichbares Instrument. Damit verpasst Deutschland die Chance, als europäisches Vorbild für den Ausbau leistungsfähiger Mehrwegsysteme voranzugehen“, so Schneider weiter. 

Die deutsche Mehrwegwirtschaft verfüge über einen technologischen und organisatorischen Vorsprung, den es zu erhalten gelte. Mit der PPWR entstehen bis 2030 europaweit neue Mehrwegsysteme, während an bestehende Systeme neue Anforderungen gestellt werden. 

Die PPWR sieht außerdem vor, dass Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung sowie Pfandsysteme einen Mindestanteil ihrer Systemgelder für Maßnahmen zur Abfallvermeidung, beziehungsweise zur Mehrwegförderung, einsetzen müssen. Im Referentenentwurf, der den Verbänden im November zur Stellungnahme vorgelegt wurde, war dieser Mechanismus als gemeinsamer Fonds mit einem angemessenen Volumen angelegt. 

Dies hätte gezielte Investitionen in die gemeinsame Mehrweg-Infrastruktur und Systementwicklung ermöglicht. Der Kabinettsentwurf sehe stattdessen lediglich vor, dass einzelne Systembetreiber – etwa Duale Systeme – eigenständig Abfallvermeidungsmaßnahmen durchführen sollen. Angesichts der Vielzahl von Systembetreibern in Deutschland sei ein solcher Ansatz nicht zielführend und würde in wenig effektiven Einzelmaßnahmen, wie Informationskampagnen, münden. Damit bleibe eine wirksame Förderung des Mehrwegsystems als Ganzes aus. 

Willy Schmidt, Vorstand des Verbandes Pro Mehrweg, unterstreicht: „Deutschland verfügt über eines der weltweit größten und leistungsfähigsten Mehrwegsysteme in der Getränkewirtschaft. Dieses System ist nicht nur ein ökologisches Erfolgsmodell, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, insbesondere für den Mittelstand. Mehrweg ist die Existenzgrundlage tausender regionaler Abfüller sowie des Getränkeeinzel- und -großhandels. Mehrwegbetriebe sehen sich neben der seit Jahren stagnierenden Mehrwegquote und der ohnehin schwierigen Wirtschaftslage durch die neuen EU-Vorgaben mit einem erheblichen Ausmaß an zusätzlicher Bürokratie, gestiegenen Systemkosten und zusätzlichem Investitionsbedarf konfrontiert. Diese Anforderungen sind nicht von einzelnen Betrieben allein zu tragen. Deshalb braucht das Mehrwegsystem konsequente politische Unterstützung. Ohne konkrete Maßnahmen und ohne ein verbindliches Mehrweg-Budget bleibt diese faktisch aus. Als Verband, der Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Getränkemehrwegsystems vereint, fordern wir die Politik daher auf, Mehrweg gezielt und wirksam zu fördern.“

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