
Schon länger streiten die Augsburger Riegele Brauerei und die Münchner Paulaner Brauerei darüber, ob Paulaner sein Mix-Getränk aus Cola und Orangenlimonade weiter offiziell Spezi nennen darf. Jetzt gibt es ein Urteil: Das Landgericht München erlaubt es Paulaner weiterhin, sein Spezi auch mit diesem Namen zu vertreiben. Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I entschied zugunsten von Paulaner: Eine fast 50 Jahre alte Vereinbarung mit Riegele über die Namensnutzung sei weiterhin wirksam und fortbestehend.

Riegele hatte die Abmachung im vergangenen Jahr gekündigt und wollte stattdessen einen neuen Lizenzvertrag schließen – Paulaner hätte dann bis zu 5 Mio. Euro jährlich zahlen müssen. Dagegen wandte sich die Münchner Brauerei mit einer Feststellungsklage. Nach Meinung der Kammer ist die Abmachung der Brauereien aus dem Jahr 1974 nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Solche markenrechtlichen Vereinbarungen seien im Gegensatz zu Lizenzverträgen nicht ordentlich kündbar, so die Kammer. Für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben. Paulaner hält die vertraglichen Vereinbarungen unbestritten ein, so das Gericht. In den 1950er-Jahren brachte die Riegele-Brauerei aus Augsburg ein Getränk namens Spezi auf den Markt. Nach eigenen Angaben wurde das entsprechende Warenzeichen damals auch eingetragen. Später zog Paulaner mit einem eigenen Spezi nach. 1974 einigten sich beide Brauereien schließlich über die Verwendung des Namens, für die einmalige Summe von 10.000 Mark. Über den genauen Inhalt dieser Vereinbarung gab es unterschiedliche Aussagen. Gegen eine Lizenzgebühr vergibt die Brauerei Riegele den Namen Spezi auch an andere Brauereien. Die Richterin äußerte sich so: „Sehr interessanter, komplexer Fall." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Riegele kann nun das Oberlandesgericht München anrufen.